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Gründe für staatsanwaltschaftliche Einstellungen bei Fällen sexueller Gewalt

Jutta Elz

 

Ermittlungsverfahren, die wegen des Vorwurfs sexueller Gewalt eingeleitet wurden, werden zu einem nicht geringen Teil von den Staatsanwaltschaften eingestellt, weil den Beschuldigten die ihnen vorgeworfene Straftat nicht mit einer für eine Anklageerhebung hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann. Die Studie, über deren Ergebnisse berichtet wird, war von der Frage geleitet, woran ein solcher Tatnachweis scheitert. Dafür wurden knapp 350 Einstellungen von fast 100 deutschen Staatsanwaltschaften aus dem Jahr 2015 analysiert, so dass auch die grundlegende Behauptung aus der bis 2016 geführten Diskussion zur Reform des § 177 StGB geprüft werden konnte, wonach Anklageerhebungen sehr häufig, wenn nicht überwiegend daran scheiterten, dass es am Einsatz des damals noch erforderlichen sogenannten qualifizierten Nötigungsmittels gefehlt habe.

 

Jutta Elz, Diplom-Pädagogin und Juristin, ist seit über 20 Jahren in der Kriminologischen Zentralstelle tätig und forscht seitdem vorrangig zu Sexualstraftätern und den sie betreffenden Strafverfahren.