Sexualstraftäter in der Sicherungsverwahrung

Axel Dessecker

 

Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel des deutschen Kriminalrechts, die mittlerweile seit über 85 Jahren existiert. Seither wurde die Sicherungsverwahrung immer wieder modifiziert und in ihrem Anwendungsbereich erweitert. Heute handelt sich um eine besondere Sanktion für Hochrisikotäter, die in verschiedenen gesetzlichen Varianten ausgestaltet ist. Nachdem die Sicherungsverwahrung durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (2009) und des deutschen Bundesverfassungsgerichts (2011) aus menschenrechtlicher Sicht grundsätzlich in Frage gestellt wurde, war es erforderlich, ihren Vollzug von schlichter Einsperrung auf Behandlung umzustellen. Heute sind rund zwei Drittel der Untergebrachten Sexualstraftäter. Die Vollzugspraxis für diese Tätergruppe wird anhand der Daten aus einer laufenden Erhebung der KrimZ mit der anderer Gefangener und Untergebrachter verglichen.

 

Prof. Dr. Axel Dessecker, M.A. ist Stellv. Direktor der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und apl. Professor am Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Göttingen. Er beschäftigt sich aus kriminologischer, strafrechtlicher und menschenrechtlicher Sicht mit Sanktionen des Kriminalrechts. Weitere aktuelle Forschungsschwerpunkte sind die Praxis des Terrorismusstrafrechts und Entwicklungen im Jugendstrafrecht.