Möglichkeiten und Grenzen in der ambulanten Nachsorgebehandlung von Sexualstraftätern

Tatjana Voß

 

In forensischen Ambulanzen des Maßregel- und des Strafvollzugs werden inzwischen zahlreiche Sexualstraftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe bzw. nach Entlassung aus dem Maßregelvollzug zur Bewährung behandelt, betreut und begleitet. Medikamentöse, psychotherapeutische und soziotherapeutische Behandlungsansätze sollen dabei in einem individualisierten, störungsspezifischen Behandlungsplan bzw. forensischen Rehabilitationsplan als Betreuung in einem Netzwerk zusammenwirken. Die Umsetzung der therapeutischen Ziele in den klinischen Alltag und die Wirksamkeit der forensischen Nachsorgebehandlung erscheint dabei grundsätzlich möglich und gegeben, es stellt sich jedoch nach wie vor die Frage, welche Interventionen ambulant bei wem wirken („What works with whom“, Lösel und Schmucker, 2015). In dem Beitrag werden Möglichkeiten und Grenzen forensischer Nachsorgebehandlung von Sexualstraftätern anhand eigener Rückfalldaten präsentiert und diskutiert. 

 

Dr. Tatjana Voß, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Forensische Psychiatrie, leitet seit 2010 die Forensisch-Therapeutische Ambulanz am Institut für Forensische Psychiatrie der Charité in Berlin. Sie ist Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Forensische Ambulanzen des Strafvollzugs BAG-FORAS e.V. Ihre Schwerpunkte sind die kriminalprognostische Beurteilung von Straftätern, die Behandlung von Sexualstraftätern mit Intelligenzminderung, Qualitätskriterien forensischer Nachsorge, Persönlichkeitsstrukturen und Therapiebedarfe sowie Therapiemöglichkeiten bei Langstrafern, insbesondere bei Gefangenen aus der Sicherungsverwahrung.